Annahmezwang (obligation to accept legal tender)

Auch in: EN FR

Die Verpflichtung der Bürger, das vom Staat eingeführte gesetzliche Zahlungsmittel im Form der Münzen und Noten anzunehmen. – Siehe Bargeld, Begültigung, Dollarisierung, Geheimgeld, Geldeigentumsrecht, Geldfunktionen, Geldrefusion, Kapitalflucht, Nebenwährung, Parallelwährung, Regionalgeld, Warengeld, Währung, Zahlungshalber, Zahlungsmittel, Zentralbankgeld, Zigarettenwährung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Annahmezwang (obligation to accept legal tender)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/annahmezwang-obligation-to-accept-legal-tender/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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