Altersvermögensgesetz (pension fund law)

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Im Jahr 2001 in Deutschland erlassenes Gesetz. Anlagen zur Altersvorsorge führen danach zu wesentlicher Renditeverbesserung, vor allem weil – die Beiträge aus steuerfreiem Einkommen geleistet werden, – die Zinserträge (interest receivable) während der Vertragslaufzeit steuerfrei bleiben und – eine Nominalwertgarantie für die entsprechenden Verträge gesetzlich vorgeschrieben ist. – Siehe Alterung, Altersquotient, Altersvorsorge-Verträge, Arbeitskräftepotential, Bilanz, ganzheitliche, Nominalwertgarantie, Pensionsfonds, Prudent man standard of care, Rente, kapitalgedeckte, Tontine. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2002,
S. 25 ff.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Altersvermögensgesetz (pension fund law)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/altersvermogensgesetz-pension-fund-law/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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