Altersvorsorge-Einrichtung (institution for professionell retirement provision, pension fund institution)
Wenn nicht anders definiert ein Spezialfonds mit dem Zweck, aus den Erträgen in den Ruhestand tretenden Personen mit einer Rente auszustatten. – Siehe Altersvermögensgesetz, Altersvorsorge-Verträge, Beamtenvereine, Bilanz, ganzheitliche, Arrangement, Gehaltsverzicht, Pensionsfonds, Rabbi Trust, Rente, kapitalgedeckte, Tontine. – Im monatlich erscheinenden Statistische Beiheft “Kapitalmarktstatistik” der Deutschen Bundesbank auch Zahlen über die Anzahl, das Mittelaufkommen (net sales receipts) und das Vermögen entsprechender inländischer Einrichtungen (domestic pension fund institutions), nach verschiedenen Gesichtspunkten aufgeschlüsselt. – Im jeweiligen Jahresbericht der BaFin finden sich in dem Kapitel “Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds” Angaben über die Geschäftstätigkeit der AltersvorsorgeEinrichtungen. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Januar 2010, S. 67 ff. (Alterssicherung im Eurogebiet; wichtige Übersichten; mathematische Berechnung der Ansprüche; neue Erfassungs- und Berechnungsmethodik), Jahresbericht 2011 der BaFin, S, 93 ff. (grundsätzliche und aktuelle aufsichtsrechtliche Fragen; IOPS-Standards), Finanzstabilitätsbericht 2013, S. 19 (demographische Entwicklung birgt Gefahren für Einrichtungen der Altersvorsorge).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
