Aktienbuch (stock register, stock book)

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Bei einer Aktiengesellschaft geführtes Verzeichnis, in das nach Vorschrift von § 67 AktG die ausgegebenen Namensaktien und Zwischenscheine unter Angabe des Inhabers nach Namen, Wohnsitz und Beruf einzutragen sind. Gemäss § 68 AktG ist auch ein Übergang von Namensaktien und Zwischenscheinen im Aktienbuch förmlich zu beurkunden. – Siehe Stimmrecht-Ermächtigung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aktienbuch (stock register, stock book)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aktienbuch-stock-register-stock-book/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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