Ein Dokument, durch welches jemanden bei einem Dritten – in der Regel: bei einer Bank – ein Kreditlinie eröffnet wird, ein Kreditbrief. – Früher gab man ein solches Schreiben gewöhnlich Reisenden (travelling salesmen) mit, die durch diesen Kreditbrief auch gleichzeitig dem Adressaten persönlich empfohlen wurden. – Siehe Borgkraft, Eventualforderung, Kreditlinie.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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