Die Nennung falscher Angaben – in der Regel nicht allein auf die Adresse im engeren Sinne beschränkt, sondern auch in Bezug auf andere Tatsachen – im Geschäftsverkehr und auch gegenüber einer Bank. – Die Eröffnung und Führung eines Kontos bei einer Bank unter falscher Identität. – Schätzungen gingen davon aus, dass Anfang 2011 in Deutschland fünf Prozent aller Konten unter falschem Namen geführt werden; für Frankreich wurde diese Zahl mit fünfzehn Prozent und für die Schweiz mit um die zwanzig Prozent angegeben. Hauptgrund des Address Spoofing scheint neben der Furcht vor dem Datenabgleich (data collation, matching of data) der Finanzbehörden wohl das Verbergen von Guthaben vor Ehepartnern und anderen Familienangehörigen (family members) einschliesslich geldgieriger Erben (money-hungry heirs) zu sein. – Domizil-Verschleierung seitens unseriöser Anbieter (dubious providers) auf dem Finanzmarkt. – Siehe Authentifizierungsgebot, Bankauskunft, Bankgeheimnis, Beobachtungsvermerk, Financial Intelligence Unit, Finanzgeier, Geldwäsche, Identitätsdiebstahl, Identitätsprüfungspflicht, Internet-Angebote, Konto, anonymes, Konto, falsches, Kontenoffenlegung, Kontosperre, Kundendaten-Informationspflicht, Markttransparenz, Schattenbankbereich, Nominee, Racheengel, Tafelgeschäft, Vertraulichkeit, Zahlungsverkehrsverordnung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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