Additionalitäts-Prinzip (principle of additionality)

Ein Darlehnsgeber – in der Regel der Staat – leistet erst dann, wenn auch der Darlehnsnehmer seinerseits entsprechende Mittel aufbringt. Vor allem im Rahmen der Strukturförderung durch die EU (EU structural aid; Titel XVII des EU-Vertrags) angewendet.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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