Acquiring-Dienstleistungen

Acquiring-Dienstleistungen umfassen die Leistungen, die ein Händler benötigt, um Zahlungen mit einem bestimmten Zahlungsinstrument anzunehmen und abzuwickeln. Beim digitalen Euro wäre der Acquirer der Zahlungsdienstleister des Händlers; ihm steht der Issuer als Zahlungsdienstleister des Zahlenden gegenüber. Zwischen beiden können Entgelte ausgetauscht werden. Die geplante Regulierung soll Zahlungsdienstleister verpflichten, ihren Händlerkunden die für die Annahme des digitalen Euro notwendigen Acquiring-Leistungen anzubieten, damit eine gesetzliche Akzeptanzpflicht praktisch umgesetzt werden kann.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 68. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Acquiring-Dienstleistungen“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/acquiring-dienstleistungen/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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