Ablösung (redemption; rescheduling; accession)

Auch in: EN JA SK

Allgemein die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung durch Gesetz (etwa: Bauernbefreiung; abolition of serfdom) oder durch Zahlung in Geld, wie etwa bei Grunddienstbarkeiten (easements). – Die Ersetzung eines bestehenden Darlehns durch ein neues, im Regelfall zu anderen Bedingungen (the renegotiating of the terms of a loan, usually reducing payments by extending them over time and/or forgiving a portion of the principal). – Der Eintritt einer Vertragspartners, um eine bis anhin leistungspflichtige Partei (party obliged) freizustellen. – Kredit, kurzfristiger, Loskaufgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ablösung (redemption; rescheduling; accession)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ablosung-redemption-rescheduling-accession/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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