Abmachung (regulation)

In älteren Dokumenten auch in der Bedeutung: Ausgleich einer Verbindlichkeit allgemein und einer Rechnung im besonderen. – Siehe Begleichung, Bezahlung, Glattstellung, Kompensation, Liberierung, Pagament, Posttag, Realisierung, Zahlung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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