Bargeldkontrolle (obligation to declare cash)

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Seit 15. Juni 2007 haben Reisende bei der Einreise in die Europäische Union und bei der Ausreise aus der EU mitgeführtes Bargeld – einschliesslich Edelmetalle – im Wert von 10’000 Euro oder mehr bei der für den Grenzübertritt zuständigen Zollstelle zwingend anzumelden. Grundlage dieser Vorschrift ist die
Verordnung № 1889/2005 der Europäischen Kommission; sie dient der Einschränkung der Geldwäsche. – Siehe Banknoten-Wertbeschränkung, Fluchtgeld, Kontenoffenlegung, Registriergeld, Terrorismus-Finanzierung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bargeldkontrolle (obligation to declare cash)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bargeldkontrolle-obligation-to-declare-cash/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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