Zusätzliche Staatsausgaben

Als zusätzliche Staatsausgaben für Verteidigung und nichtmilitärische Investitionen gelten im Bericht solche Ausgaben, deren Anteil am Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Referenzjahr 2024 steigt. Maßgeblich ist damit nicht allein eine nominale Ausgabenerhöhung, sondern eine höhere Ausgabenrelation zum BIP. Diese Abgrenzung soll erfassen, in welchem Umfang die erweiterten staatlichen Kreditspielräume tatsächlich zur Stärkung der vorgesehenen Schwerpunktbereiche führen, statt lediglich bereits bestehende Haushaltsausgaben umzuschichten oder neu zu finanzieren.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Dezember 2025 , 19.12.2025 , PDF-S. 9. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/972182/referenceDoc/d70e8cdb2d630a96b850f13261ba44c5.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zusätzliche Staatsausgaben“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zusatzliche-staatsausgaben/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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