Die Revisionsanfälligkeit bezeichnet hier die Möglichkeit, dass bereits veröffentlichte Werte des Gewerbeimmobilienpreisindex durch neue Daten und die eingesetzte statistische Glättung nachträglich geändert werden. Beim GIP können mit jedem neuen Indexstand die letzten drei Quartalswerte revidiert werden. Die Revisionen sollen ein künstliches Driften infolge von Glättung und Verkettung vermeiden. Gerade am aktuellen Rand ist der Index deshalb vorsichtiger zu interpretieren, obwohl Testrechnungen nur moderate Revisionen anzeigen.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Mai 2026 , 21.05.2026 , PDF-S. 115. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/994554/referenceDoc/1848f70c0a75eca85670941b7b2518f9.