Säule 1 umfasst die quantitativen bankaufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen. Sie soll gewährleisten, dass Banken genügend Eigenkapital zur Abdeckung unerwarteter Verluste vorhalten. Die Risikobemessung stützt sich typischerweise auf vergangenheitsbasierte Zeitreihen. Für Klima- und andere ESG-Risiken ist dieser Ansatz nur eingeschränkt geeignet, weil lange Datenhistorien fehlen und sich Umweltrisiken häufig über längere Zeiträume materialisieren. Der Bericht befürwortet deshalb keine undifferenzierten Kapitalabschläge für grüne oder Aufschläge für braune Vermögenswerte.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 50. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.