NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie erweitert die Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen und kritische Infrastrukturen in der Europäischen Union. Ihre Umsetzung kann Anpassungen von IT-Systemen, internen Kontrollprozessen sowie Dokumentations- und Berichtspflichten erforderlich machen. Der Bericht führt sie deshalb als Beispiel für Vorschriften an, die tief in betriebliche Abläufe eingreifen und zunächst erhebliche Umsetzungskosten verursachen können. Zugleich dienen solche Anforderungen der Reaktion auf veränderte technologische Risiken und bestehende Defizite bei der IT-Sicherheit.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 89. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „NIS2-Richtlinie“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/nis2-richtlinie/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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