Schiffspfandbrief (bottomry bond, ship mortgage bond)

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Anleihe zur Finanzierung von Schiffbauten. Gedeckt wird der Pfandbrief durch eine Schiffshypothek. Im einzelnen gilt die Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung – Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Schiffen und Schiffsbauwerken nach § 24 Abs. 1 bis 3 des Pfandbriefgesetzes (SchiffsBelWertV) vom Mai 2008. – Siehe Bankschuldverschreibung, Beilbrief, Schiffsfinanzierung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schiffspfandbrief (bottomry bond, ship mortgage bond)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schiffspfandbrief-bottomry-bond-ship-mortgage-bond/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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