Wenn nicht anders definiert an der Effektenbörse das Eingehen von entgegengesetzten Positionen in Aktien eines Übernahmekandidaten (takeover candidate; Zielgesellschaft) und seines voraussichtlichen Übernehmers (prospective acquirer, potential buyer; Bieters). Dies gilt als äusserst risikoreiche (wegen allfälliger Abwehrmassnahmen der Zielgesellschaft; vgl. für Deutschland § 33, Abs. 1 WpÜG) Anlagestrategie; sie ist seit etwa 1985 weltweit in Mode gekommen. – Siehe Event-Driven Fund, Konzentrationskurs, Übernahme-Angebot, Übernahmerisiko.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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