In älteren Dokumenten die Stundung (deferment, deferral) oder der Nachlass (abatement) von Abgaben, wenn dem Pflichtigen aufgrund aussergewöhnlicher Umstände (exceptional circumstances) – vor allem bei Missernte (bad harvest, crop failure) und Viehseuchen (cattle plagues, epizootic diseases) – die Zahlung kaum möglich wäre. Alte landesherrliche Remissionsordnungen enthalten dazu in der Regel bis ins einzelne gehende und für die Wirtschaftsgeschichte beachtenswerte Bestimmungen. – Siehe Aufschub-Frist.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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