Banken übernehmen von ihnen selbst oder von nahestehenden Zweckgesellschaften ausgegebene notleidende Papiere. Oft geschieht dies nicht aus vertraglicher Verpflichtung im Zuge einer Rückübertragungs-Klausel, sondern – wie häufig bei Asset-Backed Securities im Gefolge der Subprime-Krise 2007 geschehen – um die Reputation des Instituts zu wahren. – Siehe Krise der Sicherheiten, Papiere, toxische, Risikoprofil, Structured Investment Vehicle, Unterstützung, stillschweigende, Verbriefung, Verlustabsorbierung, Wasserfall-Prinzip, Zweckgesellschaft.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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