Zinsuntergrenze (minimum interest rate)

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Praktisch kann der Marktzinssatz kaum unter zwei Prozent sinken. Denn dies wäre im Euroraum angesichts der von der EZB geduldeten Preissteigerungsrate von mittelfristig zwei Prozent ein Nullzins. Bei einem negativen Zins würde aber niemand mehr Geld verleihen wollen. Denn der Gläubiger müsste den Schuldner dafür bezahlen, dass dieser ein Darlehn aufnimmt. – Siehe Enteignung, kalte, Negativzins, Niedrigzinspolitik, Repression, finanzielle.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zinsuntergrenze (minimum interest rate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zinsuntergrenze-minimum-interest-rate/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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