Zinsung (interest yield; interest payment)

Der (Brutto)Ertrag aus einer Investition; die Abgeltung für Leihkapital und damit ein anderer, auch heute manchmal noch gebrauchter Ausdruck für Verzinsung. – Zahlung des vertraglich vereinbarten Betrags für die Nutzung von Leihkapital zum jeweiligen Zinstermin. – In alten Dokumenten auch von Hörigen zu entrichtende Naturalabgabe an die Herrschaft, früher üblicherweise zweimal jährlich an Georgi (24. April) und Michaeli (29. September) fällig. – Siehe Abgabe, Detz, Frongeld, Zehnt.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zinsung (interest yield; interest payment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zinsung-interest-yield-interest-payment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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