Zinsung (interest yield; interest payment)
Der (Brutto)Ertrag aus einer Investition; die Abgeltung für Leihkapital und damit ein anderer, auch heute manchmal noch gebrauchter Ausdruck für Verzinsung. – Zahlung des vertraglich vereinbarten Betrags für die Nutzung von Leihkapital zum jeweiligen Zinstermin. – In alten Dokumenten auch von Hörigen zu entrichtende Naturalabgabe an die Herrschaft, früher üblicherweise zweimal jährlich an Georgi (24. April) und Michaeli (29. September) fällig. – Siehe Abgabe, Detz, Frongeld, Zehnt.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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