Allgemein die zeitliche Ausdehnung eines bestehenden Schuldverhältnisses, und im besonderen die Verlängerung einer Fälligkeit, also ein Zahlungsaufschub (extension of payment time), in älteren Dokumenten auch Remise und Remiss genannt. – In der älteren Finanzsprache im besonderen auch der Ersatz eines fälligen Wechsels durch Ausstellen eines neuen Wechsels mit hinausgeschobenem Verfalltermin. – Siehe Atermoiement.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/