Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter alle Formen des Beitrags privater Gläubiger am Abbau von Staatsschulden. Im Zuge des Griechenland-Krise und der Einrichtung von Rettungspaketen trat diese Praxis in das Scheinwerferlicht der europäischen Öffentlichkeit. – Siehe Pflichtwandelanleihe, Vermögensabgabe, Zwangsenteignung. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2011, S. 45 f. (die Einbindung privater Gläubiger birgt weitreichende Gefahren; in der Fussnote 1 Definition des zusammengesetzten Begriffes “Beteiligung des privaten Sektors”), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2014, S. 52 ff. (einmalige Privatsektor-Beteiligung wird begründet; Probleme).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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