Zielgesellschaft (acquiree, target company, takeover candidate)

Auch in: FR

In der deutschen
Rechtssprache ein börsennotiertes Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen, Bieter genannt, übernommen werden soll (a firm that has been chosen as takeover candidate). Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) aus dem Jahre 2002 schreibt hierbei eine Reihe von Sicherheitsmassregeln (precautionaries) gegen dabei auftretende Risiken vor, wie Zerschlagung der Zielgesellschaft durch den Bieter, Sitzverlegung ins ferne Ausland und Entlassung der Mitarbeiter. – Siehe Aktientausch-Übernahme, Anerkennungsprämie, Bieter, Blitzkrieg-Übernahmeangebot, Douceur, Draufgeld, Erwerbsangebot, Freier, Geheimgeld, Gifttablette, Greenmail, Konzentrationskurs, Leveraged Buy-out, Personen, gemeinsam handelnde, Pflichtangebot, Raider, Schmiergeld, Shark Watcher, Squeeze-out, Synergiepotentiale, Transaktionsbonus, ÜbernahmeAngebot, Übernahme-Appell, Überraschungsangriff. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 187 (mögliche Insiderdelikte), S. 188 (Übersicht zu den Preiswirkungen bei Übernahmen), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 172 (die Zielgesellschaft tritt selbst als Bieterin auf und erwirbt eigene Aktien) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2007, S. 16 (Darstellung einer Übernahme durch einen Finanzinvestor), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 201 (Unterlagen der Bieter sind bei der BaFin abrufbar) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zielgesellschaft (acquiree, target company, takeover candidate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zielgesellschaft-acquiree-target-company-takeover-candidate/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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