Preis, administrierter (administered prices)

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Von Behörden in irgendwelcher Form beeinflusster Marktpreis. Einzelne Mittel sind hier hauptsächlich – Marktregulierung (regulation of markets), – steuerliche Sonderbehandlung (special tax treatment), – Höchstpreisverordnung (ceiling price regulation), – Subventionen, – besondere Abgaben, etwa in Form von Fremdhafengeld oder – Zuschüsse, etwa für Erziehung und Unterricht, den öffentlichen Nahverkehr oder Mieten. Solcherart behördlich beeinflusste Preise müssen bei der Berechnung der Inflationsrate besonders beachtet werden. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom März 2003, S. 41 f., Monatsbericht der EZB vom Mai 2007, S. 42 ff. (Einfluss auf den HVPI-Gesamtindex; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom Juli 2008, S. 79 ff. (Gewicht administrierter Preise im HVPI; viele Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Preis, administrierter (administered prices)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/preis-administrierter-administered-prices/ (Stand: 15.10.2022).

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