In Bankkreisen gesagt für Wertpapiere, die eigens zu dem Zweck geschaffen werden, um diese bei nächster Gelegenheit der Zentralbank als Sicherheit zu verpfänden. Die EZB tritt dem – durch einen sehr hohen Sicherheitsabschlag vor allem in Bezug auf Asset-Backed Securities entgegen und – kann auch die Annahme entsprechender Papiere jederzeit verweigern. Denn für die EZB besteht kein Kontrahierungszwang (obligation to contract: there is no juridical necessity to do or not to do). – Siehe Europäische Finanzstabilisierungsfazilität.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/