Zahlungsadresse (address for payment)

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Die Anschrift bzw. das Konto, wohin eine vertragliche vereinbarte Zahlung zu leisten ist. – Seit November 2009 müssen Banken in Deutschland bei einem Überweisungsformular (money transfer form) nicht mehr prüfen, ob die Kontonummer zum Empfängername (name of the receiver) passt. Wohin eine Überweisung geht, richtet sich allein nach der Kontonummer (account number). – Siehe International Bank Account Number, Single European Payment Area, Zahlbarstellung, Zahlungsauftrag, Zahlungsmodalitäten, Zahlungsverkehrssysteme. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 242 (Umsetzung der Zahlungsdienstrichtlinie der EU).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zahlungsadresse (address for payment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zahlungsadresse-address-for-payment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com