Zahlungsauftrag in älteren Dokumenten auch Reskription (payment order, payment authorisation)

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Eine rechtsgültige Handlung (legally valid act), heute inbegriffen auch der notwendigen erforderlichen Angaben wie Bezeichnung des Kontos, IBAN, des Namens des Begünstigten, die auszuzahlende Summe, Datum und Unterschrift des Überweisenden, die einen Geldfluss auslöst: die Weisung des Zahlers (payer) an einen Zahlungsdienstleister (payment service provider); vgl. § 675 f BGB. – Ob in der Erteilung einer Einzugsermächtigung (direct debit mandate, direct debit authorisation) im gängigen deutschen Einzugsermächtigungsverfahren (direct debiting mandate procedure) ein Zahlungsauftrag im rechtlichen Sinne zu sehen ist, wird unterschiedlich beantwortet. – Siehe Abbuchungsgenehmigung, Abwicklung, vollautomatische, Abwicklungssysteme, Business Continuity Programme, Cash-Management, Euroclear, Fernzugang, Clearing-Haus, automatisches, Kapitaltransfersystem, elektronisches, Lastschrift, Massenzahlungsverkehr, elektronischer, Überweisungssystem, Zahlungsadresse.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zahlungsauftrag in älteren Dokumenten auch Reskription (payment order, payment authorisation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zahlungsauftrag-in-alteren-dokumenten-auch-reskription-payment-order-payment-authorisation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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