Phantomeinkommen (phantom income)

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Einkünfte, die einer Steuerpflicht unterliegen, jedoch nicht auch zu einem Mittelzufluss bei dem Steuerzahler führen (income that is reportable as taxable income but that does not generate cash flow for the taxpayer).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Phantomeinkommen (phantom income)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/phantomeinkommen-phantom-income/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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