Kavalleriegeld: frühere Zwangsabgabe (mandatory levy) zur – Aufstellung (Rekrutierung, Formierung; recruitment) oder – laufendem Unterhalt von Heereseinheiten zu Pferde (Reiterei, Kavallerie; cavalry). – Abgabe, die früher den privaten Haltern von (Reit)Pferden vor allem in grossen Städten wie Berlin auferlegt wurde (Pferdesteuer; horse tax). – Bei Pferderennen (horse-racing) erhobene Abgabe, in der Regel als Zuschlag in den Eintrittspreis (admission charge) auf den Rennplatz eingerechnet. – Andere Bezeichnung für das Zugtiergeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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