Partikulier und Partikulär (private citizen)

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In der älteren bankbetrieblichen Praxis gesagt von einem Privatmann, einem Privatier, der (im Gegensatz zu einem Unternehmen) mit dem Institut in Geschäftsbeziehung steht. – Die Rechtsordnung selbst in den westlichen Industriestaaten gestatte es erst ab etwa der Mitte des 20. Jhts. durchgängig auch allen Frauen, eigenständig mit einer Bank in Verbindung zu treten. – Siehe Privathaushalte.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Partikulier und Partikulär (private citizen)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/partikulier-und-partikular-private-citizen/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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