Werkzeuggeld (tool use payment)

Zahlung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer dafür, dass dieser – seine eigene, von ihm selbst gekauften Arbeitsmittel (Handwerkszeug; tools) oder – vom Arbeitgeber angeschaffte und sodann an den Arbeitnehmer übereignetes Werkzeug im Rahmen des Arbeitsverhältnisses (employment relationship) benutzt. Zweck (practical effect) der Variante ist es, die Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers für das eingesetzte Werkzeug zu erhöhen. – Siehe Instrumentengeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Werkzeuggeld (tool use payment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/werkzeuggeld-tool-use-payment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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