Währung (currency)

Auch in: FR

Das jeweils geltende gesetzliche Zahlungsmittel eines Landes (wie der CHF in der Schweiz) oder eines Wirtschaftsraums (wie der EUR in der Eurozone); also die Bezeichnung, der offizielle Name des dort im rechtlichen Sinne durch Begültigung eingeführten Geldes. – Die Geldverfassung eines Landes – etwa der Schweiz – oder eines gemeinsamen Wirtschaftsraums – etwa der EU -, wie sie durch Gesetz verankert ist und durch die Geldpolitik der zuständigen Zentralbank gesichert wird (monetary system). – Das in einem Gebiet tatsächlich genutzte, obgleich gesetzlich nicht eingeführte Zwischentauschmittel, wie etwa die Zigarette zwischen 1945 und 1948 in Deutschland. – Bezeichnung der landesüblichen Art (material: Materie, Stoff, Substanz) des Geldes, also ob Münzen nur Zahlungsmittel sind, ob reines Papiergeld vorherrscht oder beide Arten anzutreffen sind. – Siehe Annahmezwang, Berichtswährung, Bettkantenwährung, Currency-Theorie, Bargeld, Doppelwährung, Geldrefusion, Geldschleier, Geldzweck, Nebenwährung, Papiergeld, reines, Währungsraum, Warengeld, Zahlungsmittel, Zigarettenwährung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Währung (currency)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wahrung-currency/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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