Das jeweils geltende gesetzliche Zahlungsmittel eines Landes (wie der CHF in der Schweiz) oder eines Wirtschaftsraums (wie der EUR in der Eurozone); also die Bezeichnung, der offizielle Name des dort im rechtlichen Sinne durch Begültigung eingeführten Geldes. – Die Geldverfassung eines Landes – etwa der Schweiz – oder eines gemeinsamen Wirtschaftsraums – etwa der EU -, wie sie durch Gesetz verankert ist und durch die Geldpolitik der zuständigen Zentralbank gesichert wird (monetary system). – Das in einem Gebiet tatsächlich genutzte, obgleich gesetzlich nicht eingeführte Zwischentauschmittel, wie etwa die Zigarette zwischen 1945 und 1948 in Deutschland. – Bezeichnung der landesüblichen Art (material: Materie, Stoff, Substanz) des Geldes, also ob Münzen nur Zahlungsmittel sind, ob reines Papiergeld vorherrscht oder beide Arten anzutreffen sind. – Siehe Annahmezwang, Berichtswährung, Bettkantenwährung, Currency-Theorie, Bargeld, Doppelwährung, Geldrefusion, Geldschleier, Geldzweck, Nebenwährung, Papiergeld, reines, Währungsraum, Warengeld, Zahlungsmittel, Zigarettenwährung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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