Nachrangdarlehn (subordinated loan)

Auch in: EN FR

Allgemein eine Kreditgewährung, bei welcher der Gläubiger von vornherein im Falle der Insolvenz des Schuldners hinter die Forderung anderer Kapitalgeber zurücktritt (debt which ranks after other debts should a company fall into insolvency or be closed.) Im einzelnen sind vielgestaltige Vertragsbedingungen möglich und auch üblich. Aufgrund des Nachrangs wohnt dem Darlehn ein hohes Ausfallrisiko inne, was durch eine deutlich entsprechende Verzinsung ausgeglichen werden muss. – Der Vorteil eines Nachrangdarlehns seitens des Schuldners liegt vor allem darin, dass die Vertragslaufzeit in der Regel länger als bei einem normalen Bankkredit liegt. Zudem lassen sich bei endfälliger Tilgung verbunden mit endfälliger Verzinsung die Finanzierungskosten zur Gänze auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Vor allem für Unternehmensneugründungen (Start-ups) eröffnet sich damit ein oft erfolgsentscheidender Zeitpuffer. – Nachrangdarlehn werden in der Regel dem Mezzanin-Kapital zugeordnet.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Passend zum Seiteninhalt

Passende Formel

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Nachrangdarlehn (subordinated loan)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/nachrangdarlehn-subordinated-loan/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite