Verschuldungsdeckel und Verschuldungshöchstgrenze (loan-to-income cap; debt-toincome cap)

Bei den Ausleihungen einer Bank – der Betrag des gewährten Darlehn bezogen auf das verfügbare Einkommen des Schuldners oder – die gesamthafte Verschuldung eines Kunden bezogen auf dessen verfügbares Einkommen. – Siehe Beleihungsobergrenze, Deckungsquote, Kapitalbedarfs-Verordnung, Leverage Ratio, Verschuldungsgrenze. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2013, S. 53 (Definitionen; Beurteilung; Literaturhinweise).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Verschuldungsdeckel und Verschuldungshöchstgrenze (loan-to-income cap; debt-toincome cap)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verschuldungsdeckel-und-verschuldungshochstgrenze-loan-to-income-cap-debt-toincome-cap/ (Stand: 15.10.2022).

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