Vermögen, gebundenes (committed assets)

In Zusammenhang mit der Assekuranz eine Vermögensanlage zur Sicherung (cover; Bedeckung) der Ansprüche aus Versicherungsverträgen. Entsprechende Gesetze und Vorschriften der Aufsichtsbehörden schreiben die jeweilige Quote fest. – In Zusammenhang mit der Altersvorsorge das bei einem Kapitaldeckungsverfahren angehäufte und entsprechend angelegte Geld. – Siehe Fonds, Kapitaldeckungsverfahren, Pensionsfonds, Pensionskasse. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S: 11 (Versicherer dürfen unter anderem höchstens 7,5 Prozent ihrer gesamthaften Vermögensanlagen in Kreditrisikotransfer-Produkte [credit-risk transfer products] anlegen; Liquiditätslinien an Structured Investment Vehicles oder Conduits sind untersagt), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 94 (Statistik des gebundenen Vermögens) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapital “Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Bilanzgleichung

\[Vermoegen=Eigenkapital+Fremdkapital\]

Die grundlegende Gleichheit von Mittelverwendung und Mittelherkunft darstellen.

Variablen: Vermögen Aktiva; Eigenkapital und Fremdkapital Passiva.

Anwendung: Als Grundstruktur jeder Bilanz und doppelten Buchführung.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Vermögen, gebundenes (committed assets)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/vermogen-gebundenes-committed-assets/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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