Vermögen, gesperrtes (blocked property)

In Deutschland aufgrund des “Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus” vom 5. März 1946 angeordnete Einziehung von Vermögensgegenständen im Eigentum der durch das Gesetz betroffenen Entitäten und Privatpersonen. – Siehe Sperrkonto.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Vermögen, gesperrtes (blocked property)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/vermogen-gesperrtes-blocked-property/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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