Allgemein der – vertraglich vereinbarte oder rechtlich festgesetzte – Ablauf einer Frist. – Das Ende der Laufzeit eines Finanzkontraktes. – An der Börse das Datum, an dem die Option nicht mehr ausgeübt werden kann. Falls diese einen inneren Wert aufweist, so muss das Optionsrecht spätestens bis jetzt wahrgenommen sein; es sei denn, andere Vereinbarungen wurden getroffen. – Siehe Abandon, Call-Option, Erfüllung, Option, Option, digitale, Parität, Position, schwache, Rohstoff-Terminvertrag, Strip, Tulpencrash, Verfügbarkeitsprämie, Wiedereindeckungs-Risiko, Call-Option, Option, Put-Option, Ziel.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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