Verfassungsartikel eins (constitutional article one)

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Bissige Bezeichnung für die Tatsache: “Besitzstände sind unantastbar” (vested interest are untouchable). Dem Gesetzgeber fällt es äusserst schwer, die Staatsausgaben auf irgend einem Feld – etwa Soziales, Kulturförderung, Bildung, Verteidigung – auch nur geringfügig zu kürzen. Die Geldpolitik hat dem Rechnung zu tragen. – Siehe Anpassungs-Inflation, Geldbewusstsein, HaushaltsVorabstimmung, europäische, Semester, europäisches, Staatsschuld, StaatsschuldenRückführung, Stabilitäts- und Wachstumspakt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Verfassungsartikel eins (constitutional article one)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verfassungsartikel-eins-constitutional-article-one/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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