In der Regel verlangen die Aufsichtsbehörden, dass an Waren- und Effektenbörsen ab einer bestimmten Höhe offener Positionen diese ihrer gemeldet werden müssen. – Siehe Aggregation, Commodity Futures Trading Commission, Positionen, meldepflichtige.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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