Management-Informationssystem, MIS (management information system)

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Von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Jahr 2003 zunächst auf freiwilliger Grundlage eingerichtete Vereinbarung, derzufolge Grossbanken der Aufsichtsbehörde monatlich wichtige Posten der Rechnungslegung auf allen Ebenen zuleiten. Im Rahmen der Solvenzaufsicht kann die Aufsichtsbehörde auf diese Weise allfällige Fehlentwicklungen (disastrous trends) frühzeitig erkennen. Aus dem Vergleich der eingegangenen Zahlen vermag sie Banken vor bedenklichen Entwicklungen in deren eigenen Geschäftsbereichen zu warnen. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 110, Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 127 (neues Berichtsformat für die MIS; Verwertung der Core Information der CEBS Guidelines on Financial Reporting [FINREP] für IFRS-Abschlüsse), S. 127 (MIS für Grossbanken) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Management-Informationssystem, MIS (management information system)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/management-informationssystem-mis-management-information-system/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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