Management-Vorschriften (management standards)

Für Banken schreiben die Aufsichtsbehörden in der Regel sehr genaue Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Organisation und der Geschäftsführung vor; vgl. für Deutschland § 24 ff. KWG. Diese Anforderungen werden von der Aufsichtsbehörde überwacht. – Siehe Abberufungs-Verfügung, Kompetenz, fachliche, Sachkunde, Sanktionskomitee, Zwangsschliessung. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 143 (Untersagungsverfügung wegen organisatorischer Mängel).
Manager-Umsiedlung (transfer of managers): Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter die Sitzverlagerung von Spitzenverdienern aus der Finanzbranche von einem Land mit ungünstigen Umständen – wie vor allem schlechte Infrastruktur, politische Unsicherheit, bankenfeindliche Öffentlichkeit, hohe Steuern – in ein anderes Land, von wo aus dann die Geschäfte geführt werden. – So hatte die britische Regierung im Dezember 2009 eine Steuer von fünfzig Prozent auf die Boni aus dem Jahr 2009 ab einer gewissen Höhe verfügt. Daraufhin verlagerten in London ansässige Institute – allein die US-Bank Goldman Sachs beschäftigte zum Jahresbeginn 2010 um die 5’000 Mitarbeiter in der britischen Hauptstadt – zunächst einmal das Spitzenmanagement (top management) in die Schweiz. Die Umsiedlung weiterer gutverdienender Mitarbeiter (higher-income earners) wurde vorbereitet. Angeblich hatte vor allem der Kanton Genf zielstrebig versucht, solche Umsiedlungen zur Weltstadt an der Rhône für die Banker verlockend zu machen. – Siehe Anwerbegeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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