Management-Vorschriften (management standards)

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Für Banken schreiben die Aufsichtsbehörden in der Regel sehr genaue Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Organisation und der Geschäftsführung vor; vgl. für Deutschland § 24 ff. KWG. Diese Anforderungen werden von der Aufsichtsbehörde überwacht. – Siehe Abberufungs-Verfügung, Kompetenz, fachliche, Sachkunde, Sanktionskomitee, Zwangsschliessung. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 143 (Untersagungsverfügung wegen organisatorischer Mängel).
Manager-Umsiedlung (transfer of managers): Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter die Sitzverlagerung von Spitzenverdienern aus der Finanzbranche von einem Land mit ungünstigen Umständen – wie vor allem schlechte Infrastruktur, politische Unsicherheit, bankenfeindliche Öffentlichkeit, hohe Steuern – in ein anderes Land, von wo aus dann die Geschäfte geführt werden. – So hatte die britische Regierung im Dezember 2009 eine Steuer von fünfzig Prozent auf die Boni aus dem Jahr 2009 ab einer gewissen Höhe verfügt. Daraufhin verlagerten in London ansässige Institute – allein die US-Bank Goldman Sachs beschäftigte zum Jahresbeginn 2010 um die 5’000 Mitarbeiter in der britischen Hauptstadt – zunächst einmal das Spitzenmanagement (top management) in die Schweiz. Die Umsiedlung weiterer gutverdienender Mitarbeiter (higher-income earners) wurde vorbereitet. Angeblich hatte vor allem der Kanton Genf zielstrebig versucht, solche Umsiedlungen zur Weltstadt an der Rhône für die Banker verlockend zu machen. – Siehe Anwerbegeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Management-Vorschriften (management standards)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/management-vorschriften-management-standards/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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