Übernahme, feindliche (hostile takeover)

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Allgemein ein Übernahme-Angebot, bei dem die Organe der Zielgesellschaft (acquiree: the firm that should be acquired) von der Annahme des Angebots abraten, weil die Offerte nicht zum langfristigen Vorteil der Zielgesellschaft beiträgt. – Siehe Aktionärstimmenjagd, Blitzkrieg-Übernahmeangebot, Freier, Fusionen und Übernahmen, Greenmail, Kriegskasse, Makkaroni-Abwehr, MaterialAdverse-Change-Klausel, Radar-Überwachung, Raider, Shark Watcher, Totholz, Übernahme-Appell, Überraschungsangriff. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 223 (zum Begriff “feindliche Übernahme”; Zulässigkeit von Abwehrmassnahmen).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Übernahme, feindliche (hostile takeover)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ubernahme-feindliche-hostile-takeover/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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