Eine Zahlung in Bargeld als besondere Anerkennung für eine Dienstleistung (gratuity to in return for a service, beyond the compensation agreed on) und vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe üblich. Oft wird es dort als Bedienungsgeld (Bakschisch; bakshish) in den Preis der Leistung eingerechnet. In alten Dokumenten wird das Trinkgeld auch Badgeld, Bechergeld, Bibaliengeld und Gratial genannt. A widespread – obviously at bottom humorously meant – etymology for “tip” states, that it is an abbreviation which stands for “to insure promptness”. – Geldzahlung zum Zwecke der Erlangung besonderer Vorteile, vor allem von Amtsträgern (bribe; Handgeld, Schmiergeld; in der älteren Literatur auch Schmieralien genannt). – In alten Dokumenten oft auch eine Abgabe auf den Verzehr von Bier, Wein und Most, praktisch eine Getränkesteuer (beverage tax); in einigen Gegenden früher auch Datzgeld und Detz genannt. – In Brauereien auch teilweise heute noch ein Jeton (chip; Chip, Wertmarke), mit der Angestellte eine bestimmte Menge Freibier vom Arbeitgeber als Deputat (payment in kind) beziehen können; der Haustrunk war früher fester Lohnbestandteil der Bierbrauer. – Siehe Abfertigungsgeld, Biergeld, Douceur, Freundschaftsgeschäft, Geheimgeld, Geldzahlungsgeste, Gleichengeld, Kaffee-Kasse, Krügergeld, Octroi, Peep, Préstamo, Reedergeld, Rückvergütung, Suffgeld, Taxe, Umgeld, Ungeld, Zentimetergeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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