Liquiditätsfazilität (liquidity facility)

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Allgemein die Verpflichtung, einem Vertragspartner Liquidität zur Verfügung zu stellen, auch Liquiditätslinie genannt.. – Der einer Wirtschaftseinheit von der Bank eingeräumte Kredit-Grenzbetrag, die Kreditlinie (credit line committed by a bank in favour of a customer in order to provide it with funding [liquidity], if needed, and at pre-agreed conditions as rates, repayment schedule, collateral etc.). – Im Rahmen einer Verbriefung eine in ihrer Höhe entsprechend bemessene Position. Sie soll die zeitgerechte, reibungslose Weiterleitung der Zahlungen – der Ursprungsforderungen an den Originator (die originierende Bank), – von diesem an die Zweckgesellschaft und – von dieser an die Anleger der einzelnen Tranchen gewährleisten. Falls es zu Zahlungsstörungen kommen sollte, dann federt die Liquiditätsfazilität das Risiko ab; denn die finanziell in der Regel schwach ausgestattete Zweckgesellschaft ist dazu allein kaum in der Lage. Aufsichtsrechtlich sind eine Reihe von Bestimmungen an die Ziehung der Liquiditätsfazilität geknüpft; siehe genauer die Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Liquiditätsfazilität (liquidity facility)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/liquiditatsfazilitat-liquidity-facility/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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