Terminpreis (forward price)

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Preis eines Gutes (underlying asset; Basiswertes) zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt. – Bei ruhigen Marktverhältnissen kann man davon ausgehen, dass – auf Warenmärkten der Terminpreis – vor allem infolge der mit der Warenhaltung verbundenen Zins-, Lager- und Versicherungskosten – über dem entsprechenden Kassapreis liegt, und – die Ware der nahen Termine billiger ist als die gleiche Ware der ferneren Zeitpunkte. – Preis einer ausländischen Währung am Devisenmarkt in – wenn nicht ausdrücklich anders angegeben – neunzig Tagen. – Siehe Abschlag, Devisentermingeschäft, Herstatt-Risiko, Kassakurs, Option, Swapsatz, Termingeschäft, Währungsoption.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Terminpreis (forward price)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/terminpreis-forward-price/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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