Lastgeld (tonnage fee; stowage)

Abgabe, die nach Befrachten (Beladen; freighting) eines Schiffes an die Hafenmeisterei (habour master’s office) zu entrichten war; Lastgeld ist nicht mit dem Ladegeld zu verwechseln. – Zahlung, die einlaufende (auslaufende) Schiffe in Verhältnis – zum Fassungsvermögen (Ladekapazität, nämlich der Schiffsraum für Frachtgüter, auch Lastigkeit und Räumte [hold of a ship; stowage factor] genannt) bzw. – zur tatsächlichen Fracht, beidesmal in [Schis]Lasten (loading capability )gerechnet, wobei im Zuge der Metrifikation ab 1869 dann 1 Last = 2’000 Kilogramm = 2 Tonnen zu zahlen hatten. – Siehe Ankergeld, Auseisunggeld, Bordinggeld, Furtgeld, Hafengeld, Kaigeld, Kapplaken, Krangeld, Ladegeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Pratikageld, Räumegeld, Schleusengeld, Sperrfrachtgeld, Staugeld, Tonnengeld, Wägegeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Lastgeld (tonnage fee; stowage)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/lastgeld-tonnage-fee-stowage/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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