L3-Gremien (L3-Committees)

Die drei Gremien – Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (CESR), – Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS) und – Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS). – Siehe AusschussWahn, Bankenaufsicht, europäische, Three Level three Committees, Taskforce on CrossSectoral Risks to Financial Stability in Europe. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 43 f. (Stärkung der Rolle der L3-Gremien bei der Angleichung der Aufsichtspraxis; Verfahrensregelungen; Rechtsverbindlichkeit der Beschlüsse), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2009, S. 63 (Leitfaden für die Arbeit und Zusammenarbeit der Aufsichtsgremien), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 61 f. (die L3-Gremien nehmen ihre Arbeit auf).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „L3-Gremien (L3-Committees)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/l3-gremien-l3-committees/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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