Kreditgenossenschaften (credit unions; credit co-operatives)

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Allgemein Personengruppen, die ihr gespartes Geld zusammenlegen und zu günstigen Bedingungen an die kreditnachfragenden Mitglieder ausleihen. Den Geschäftsbetrieb besorgen – oft nebenamtlich; as a second job) dafür gewählte Genossen. In den USA gibt es an die 25’000 solcher Institute, fast ausschliesslich im Sektor der Landwirtschaft. – In Deutschland unter der namentlich geschützten Gattungsbezeichnung Genossenschaftsbanken und auf eigene Weise juristisch verfasst. – Siehe Drei-Säulen-Modell, eLolly, Investment-Club, Kreditgenossenschaft, Kreditvermittlungsplattform, Nachschuss-Pflicht, Peer-To-Peer-Lending, Social Lending Platform, Volksbank. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 113 (Statistik), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 121 (Veränderungen bei den genossenschaftlichen Banken).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kreditgenossenschaften (credit unions; credit co-operatives)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kreditgenossenschaften-credit-unions-credit-co-operatives/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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