Kreditbrief (letter of credit)

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Die Anweisung an einen Dritten – in der Regel an eine Bank -, dem Inhaber der Urkunde eine Zahlung bis zu einer bestimmten Höhe zu Lasten des Ausstellers zu leisten; in der älteren Literatur auch offener Wechsel genannt. – Siehe Akkreditiv.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kreditbrief (letter of credit)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kreditbrief-letter-of-credit/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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